Verbindungslehrkraft im Schuljahr 2021/22
- Julia Klaus
- Ute Dlask
Die Arbeitsbedingungen und Aufgabenfelder der Verbindungslehrer
• werden vom Schülerrat gewählt.
• können für ein oder zwei Jahre gewählt werden.
• können in ihr Amt als alleinige Verbindungslehrer oder zusammen mit maximal zwei weiteren Lehrerinnen und Lehrern gewählt werden.
• beraten die SMV und unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
• beraten und informieren die Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z.B. Schulgesetz, SMV-Verordnung, Notenverordnung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen).
• können an allen Veranstaltungen und Sitzungen der SMV teilnehmen.
• sollten, falls nötig, Schülerratssitzungen vorbereiten helfen und an ihnen beratend teilnehmen.
• sind bei alle Veranstaltungen der SMV rechtzeitig zu unterrichten.
• unterstützen die SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen (auch bei versicherungsrechtlichen Fragen, der GEMA, des Jugendschutzes, der Finanzierung und Kassenführung).
• unterstützen die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Schülersprecher.
• bereiten die Schülersprecher, Klassensprecher und den Schülerrat auf seine Aufgaben vor und führen in Absprache mit den Klassenlehrern notwendige „Verhaltenstrainings“ durch.
• fördern den Kontakt zwischen Schülern, Lehrern, Schulleitung und Eltern.
• nehmen bei Tagesordnungspunkten zu Themen der SMV beratend an Sitzungen der Schulkonferenz teil.
• besitzen das Teilnahmerecht bei Lehrerkonferenzen aller Art.
• beraten auch einzelne Schüler bei persönlichen Problemen im schulischen oder im privaten Bereich, ggf. gemeinsam mit dem Beratungsleitung.
• vermitteln in Konfliktfällen; sie informieren sich gründlich über die Vorgänge bei allen Beteiligten und erläutern ihre Rolle. Sie werben um gegenseitiges Verständnis und sind keine Richter, die versuchen die Schuldfrage zu klären. Sie sind Berater und Vermittler, die versuchen, Möglichkeiten zu schaffen, damit die Beteiligten den Konflikt selber regeln können. Gemeinsam mit Schülern und Kollegen erarbeiten sie Lösungsmöglichkeiten, die auf der Basis partnerschaftlicher Kooperation und Kompromissbereitschaft aufbauen.
• besitzen keine Weisungsbefugnis. Sie sind nicht Interessenvertreter der SMV, der Lehrerschaft oder der Schulleitung.