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Information zur Entschuldigungspraxis

Nach §2 der Schulbesuchsverordnung müssen Sie Ihr Kind bei Erkrankung für das Fehlen in der Schule spätestens am 3. Tag schriftlich entschuldigen.

Was müssen Sie tun?

  1. Sie als Eltern melden sich entweder als Mitteilung telefonisch oder - noch besser - per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an der Schule und geben uns Bescheid, dass Ihr Kind erkrankt ist.
  2. Spätestens am 3. Schultag einer Erkrankung reichen Sie die Entschuldigung schriftlich nach:
    -  Entweder lassen Sie uns die Entschuldigung per Post, durch Einwurf in den Briefkasten oder durch eine Geschwisterkind, Freundin oder… zukommen.
    - Oder Sie schicken eine Mail, falls unter 1. noch nicht geschehen, (ausschließlich von Ihrem Account) an die Klassenlehrkraft, dann muss Ihr Kind am 1. Tag der Rückkehr in die Schule diese Entschuldigung nachreichen.

Eine Vorlage, wie die schriftliche Entschuldigung aussehen könnte, finden Sie hier:

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Kontakt

Adalbert-Stifter-Realschule
Scheffoldstraße 104
73529 Schwäbisch Gmünd

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